Das Vermessungsbüro Andreas Schmidt ist die Geschäftsstelle des
öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) Dipl. Ing. Andreas Schmidt


Karl-Marx-Str. 167A | 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme | Tel: (+49) 3375 21149-100

 

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind freiberufliche Ingenieure, die vom Land Brandenburg aufgrund ihrer in Praxis und Prüfungen nachgewiesenen Fachkenntnisse und Erfahrungen die Beleihung zur Durchführung hoheitlicher Vermessungsarbeiten erhalten haben. Als beliehene Unternehmer unterliegen die ÖbVI der Dienstaufsicht des Landes Brandenburg. Dieser Tätigkeitsbereich der ÖBVI ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes ausführlich geregelt. Die wichtigsten, diesen Bereich betreffenden Gesetze versuchen wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung zu stellen.

Die Entgelte für Katastervermessungen sind Gebühren und unterliegen dem Gebührenrecht des Landes Brandenburg. Diese sind in Rechtsverordnungen (Vermessungsgebührenordnung) verbindlich geregelt. Abweichungen hiervon sind unzulässig und werden durch die Dienstaufsicht geahndet.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden über den hoheitlichen Bereich hinaus auch privatwirtschaftlich auf allen weiteren Gebieten des Vermessungswesens (Ingenieurvermessung, z. B. Straßenbauvermessung, Brückenabsteckungen etc.) tätig und befinden sich hier in Konkurrenz zu den gewerblichen Vermessungsbüros.

Aufgrund der Ausbildung mit Referendariat und zweitem Staatsexamen kennt sich ÖbVI auch mit dem Städtebaurecht, dem Bauordnungsrecht, der Immobilienwertermittlung und dem Grundstücksmarkt, dem Grundbuchrecht und verwandten Rechtsgebieten besonders aus.

Neben der Durchführung hoheitlicher Vermessungen sind wir auch auf allen sonstigen Gebieten des Vermessungswesens tätig. Im Bereich der Ingenieurvermessung erstellen wir Unterlagen der Entwurfsvermessung zur Planung von Ingenieurbauwerken (u. a. Brücken, Gebäude, unterirdische Bauwerke, Straßen), übertragen Planungsangaben in die Örtlichkeit (Grob- und Feinabsteckung), erfassen geometrische Daten des Geländes (topographische Geländeaufnahme) und von baulichen Anlagen (Gebäudebestandsdatenerfassung).

Zur Unterstützung des Geschäftsverkehrs im Immobilienbereich ermitteln wir den Verkehrswert unterschiedlicher Immobilien, erstellen Kurzgutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten der Wertermittlung oder der geometrischen Eigenschaften von Immobilien, z. B. zu Grenzabständen (Grenzbescheinigung).

Vermessung im Land Brandenburg